Datenquellen
Zollbox prüft ausschließlich gegen amtliche Datenbestände. Hier steht, welche das sind, von welchem Stand sie sind und wann diese Installation sie zuletzt abgerufen hat. Jeder Bericht nennt dieselben Angaben.
| Datenbestand | Herausgeber | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Sova-Leitdatei mit Umsteigetabellen | Statistisches Bundesamt (Destatis) | WA 2026, Revision 3029a89ba34eb4a6 | 25.08.2026 |
| Kombinierte Nomenklatur — Bezeichnungen der Kapitel und Positionen sowie vertragsmäßige Zollsätze (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, Anhang I zur VO (EWG) 2658/87) | Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex) | gültig ab 01.01.2026 | 25.08.2026 |
| CBAM — Anhang I zur VO (EU) 2023/956, konsolidierte Fassung | Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex) | 2025-10-20 | 03.09.2026 |
| Common High Priority Items — Anhang XL zur VO (EU) 833/2014, konsolidierte Fassung | Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex) | 2026-07-24 | 03.09.2026 |
| Verbrauchsteuer-Tatbestände — § 1 AlkStG, AlkopopStG, BierStG, SchaumwZwStG, TabStG, KaffeeStG, EnergieStG, StromStG (kuratierte Zuordnung auf Positionsebene) | Gesetze im Internet (BMJ) | 2026-08-25 | 03.09.2026 |
| Drogenausgangsstoffe — Anhang I zur VO (EG) 273/2004, konsolidierte Fassung vom 18.09.2026 (kuratiert) | Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex) | 2026-08-25 | 03.09.2026 |
| Explosivstoff-Grundstoffe (VO (EU) 2019/1148, Anhänge I und II), Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht (§ 72 AMG, § 11 BtMG), Kernmaterial (EURATOM-Positionen der KN), Medizinprodukte (MDR/IVDR) — kuratierte Verdachtszuordnung | EUR-Lex, Gesetze im Internet (BMJ) | 2026-08-25 | 03.09.2026 |
Lizenz und Bearbeitung
Die Daten des Statistischen Bundesamtes stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Inhalte des Amtsblatts der EU dürfen nach dem Beschluss 2011/833/EU weiterverwendet werden.
Zollbox gibt diese Bestände nicht unverändert wieder: die Daten werden maschinell aufbereitet, Gültigkeitsintervalle und Klassifikationsebenen werden daraus abgeleitet. Maßgeblich bleiben die amtlichen Veröffentlichungen.
Was hier nicht herkommt
Tagesaktuelle Maßnahmen — Präferenzen, Kontingente, Antidumping, Aussetzungen — stehen im TARIC und ändern sich täglich. Zollbox übernimmt sie nicht, sondern verlinkt bei jeder Warennummer auf die amtliche Abfrage. Rechtssicherheit gibt nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).