Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31.08.2026
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von everycore, Inhaber Sergej Deschin, Dülkenstraße 9, 51143 Köln („Zollbox") gegenüber dem Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Zollbox ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsgegenstand
Zollbox prüft die vom Kunden bereitgestellten Warentarifnummern gegen amtliche Datenbestände (Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Kombinierte Nomenklatur, regulatorische Listen; im Einzelnen unter Datenquellen) und liefert das Ergebnis als Befundliste mit Web-Ansicht und Exporten.
Jedes Ergebnis ist ein begründeter Entscheidungsvorschlag. Zollbox erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Rechtssicherheit über die Einreihung einer Ware gibt allein eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Die Entscheidung, ob ein Vorschlag übernommen wird, trifft der Kunde in eigener Verantwortung.
Nicht Leistungsgegenstand sind: die Ersteinreihung von Waren ohne vorhandene Warentarifnummer, die Berechnung von Zöllen, Steuern oder sonstigen Abgaben sowie die Prüfung von Geschäftspartnern gegen Sanktionslisten.
§ 3 Free-Check
Der Free-Check ist unentgeltlich und im auf der Website beschriebenen Umfang nutzbar. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht; § 2 Absatz 2 und § 10 gelten auch für den Free-Check.
§ 4 Vertragsschluss, Freischaltung
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Bestellvorgang abschließt und Zollbox die Bestellung durch Freischaltung des Prüflaufs oder durch Rechnungsstellung annimmt. Bei individuell angefragten Katalogen kommt der Vertrag mit der Annahme des von Zollbox erstellten Angebots zustande.
Mit dem Absenden der Bestellung oder der Angebotsanfrage bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft und die Geltung dieser Bedingungen. Der dabei akzeptierte Stand der Bedingungen wird zusammen mit der Bestellung gespeichert.
Für den Zugang genügt der mit der Bestellung mitgeteilte Zugangslink; ein Benutzerkonto wird nicht angelegt. Der Kunde behandelt den Link vertraulich; wer über den Link verfügt, kann die Befunde einsehen und Anmerkungen setzen.
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug
Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung genannte Preis. Alle Preise sind Nettopreise; Umsatzsteuer wird berechnet, soweit sie gesetzlich anfällt. Die Rechnung wird elektronisch gestellt und ist innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen.
Gerät der Kunde in Verzug, darf Zollbox den Zugang zu den Ergebnissen sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Speicher- und Löschfristen nach § 7 laufen durch die Sperrung unverändert weiter.
§ 6 Daten des Kunden, Mitwirkung
Der Kunde lädt ausschließlich die für die Prüfung vorgesehenen Felder seiner Artikeldaten hoch (Artikelnummer, Bezeichnung, Warentarifnummer, optional Ursprungsland, Warengruppe, Gewicht, Mengeneinheit und EAN/GTIN). Der Kunde stellt sicher, dass die hochgeladenen Daten keine personenbezogenen Daten und keine Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich. Die Qualität des Ergebnisses hängt von der Qualität der Eingabe ab.
§ 7 Speicherung und Löschung
Prüfdaten sind bewusst kurzlebig. Es gelten die Fristen der Datenschutzerklärung: Free-Check-Daten werden spätestens nach 24 Stunden gelöscht, Daten eines bezahlten Prüflaufs 30 Tage nach der Bestellung — auf Wunsch des Kunden verlängert bis zum 31. Januar des Folgejahres. Mit den Daten erlischt der Zugangslink. Eine frühere Löschung kann der Kunde jederzeit selbst auslösen.
Nach der Löschung verbleiben ausschließlich aggregierte Kennzahlen ohne Artikeldaten (etwa Anzahl der Läufe und Befunde je Kategorie) für Abrechnung und Statistik.
§ 8 Nutzungsrechte an den Ergebnissen
Der Kunde darf die Berichte und Exporte im eigenen Unternehmen frei nutzen und an seine Berater, Dienstleister und Behörden weitergeben. Die in den Berichten enthaltenen Quellen- und Lizenzvermerke dürfen dabei nicht entfernt werden. Eine Weitervermarktung der Ergebnisse als eigenständiges Produkt ist nicht gestattet.
§ 9 Verfügbarkeit, Datenstände
Zollbox wird als Online-Dienst mit angemessener Verfügbarkeit betrieben; Wartungsarbeiten werden, soweit planbar, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau wird für den Erst-Check nicht zugesagt.
Jede Prüfung erfolgt gegen die im Bericht genannten Datenstände. Maßgeblich bleiben die amtlichen Veröffentlichungen; für deren inhaltliche Richtigkeit übernimmt Zollbox keine Gewähr.
§ 10 Haftung
Zollbox haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zollbox nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die für den betroffenen Prüflauf gezahlte Vergütung.
Nicht gehaftet wird insbesondere für Nachforderungen, Zinsen oder Sanktionen, die daraus entstehen, dass der Kunde einen Entscheidungsvorschlag ohne eigene Prüfung übernimmt (§ 2). Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.