Die Prüfungen im Einzelnen
Jeder Befund trägt einen Prüfcode wie L1.2. Der Code ist eine stabile Kennung: er ändert seine Bedeutung nie und wird nie wiederverwendet — darauf können Sie Auswertungen und Automatik bauen. Hier steht, was jeder einzelne bedeutet.
L0 — Form
Formale Prüfungen. Sie brauchen kein Warenverzeichnis und laufen auf jedem Eintrag, auch auf einem, der gar keine Nummer ist. Seit der EAN/GTIN-Spalte gehören auch Prüfziffer, Länge und Dubletten dazu — die Dubletten rechnen über den ganzen Bestand.
| Code | Befund | Schweregrad |
|---|---|---|
| L0.1 | Warennummer fehlt | kritisch |
| L0.2 | Länge ist weder 8 noch 11 Stellen | kritisch |
| L0.3 | Unzulässige Zeichen in der Warennummer | kritisch |
| L0.4 | Führende Null fehlt vermutlich | Hinweis |
| L0.5 | Ursprungsland ist nicht zweibuchstabig | Hinweis |
| L0.6 | Ursprungsland steht nicht im Länderverzeichnis noch nicht aktiv | Hinweis |
| L0.7 | Ursprungsland veraltet, Nachfolger bekannt noch nicht aktiv | Hinweis |
| L0.8 | EAN/GTIN ist formal ungültig | Hinweis |
| L0.9 | Prüfziffer der EAN/GTIN stimmt nicht | Hinweis |
| L0.10 | Führende Null der EAN/GTIN fehlt vermutlich | Hinweis |
| L0.11 | EAN/GTIN mehrfach vergeben | Hinweis |
| L0.12 | EAN/GTIN aus internem Nummernkreis | Hinweis |
| L0.13 | EAN/GTIN ist ein Platzhalter | Hinweis |
L1 — Existenz
Existenzprüfung gegen die Ausgabe des amtlichen Warenverzeichnisses. Vollständig nachvollziehbar: entweder eine Nummer steht darin oder nicht.
| Code | Befund | Schweregrad |
|---|---|---|
| L1.1 | Warennummer in dieser Ausgabe nicht vorhanden | kritisch |
| L1.2 | Warennummer entfallen, ein Nachfolger | kritisch |
| L1.3 | Warennummer entfallen, mehrere Nachfolger | kritisch |
| L1.4 | Warennummer ist keine Endstufe | kritisch |
| L1.5 | Elfstellig: nur die ersten acht Stellen geprüft | Hinweis |
| L1.6 | Besondere Maßeinheit weicht von der amtlichen ab | Hinweis |
| L1.7 | Besondere Maßeinheit fehlt, obwohl amtlich vorgesehen | Hinweis |
L2 — Plausibilität
Plausibilität über den ganzen Bestand — statistisch und nachvollziehbar, immer als „prüfen“, nie als Feststellung. Aktiv ist L2.2: fällt ein Artikel aus dem Kapitelbild seiner Warengruppe, wird genau das gemeldet, mit den Zahlen dazu. Ohne Warengruppen-Spalte schweigt die Stufe.
| Code | Befund | Schweregrad |
|---|---|---|
| L2.1 | Bezeichnung passt nicht zum Kapitel noch nicht aktiv | Hinweis |
| L2.2 | Ausreißer innerhalb der Warengruppe | Hinweis |
| L2.3 | Ursprungsland fehlt trotz gesetzter Warennummer noch nicht aktiv | Hinweis |
| L2.4 | DE als Ursprungsland bei offensichtlicher Importware noch nicht aktiv | Hinweis |
| L2.5 | GB angegeben, XI (Nordirland) wäre möglich noch nicht aktiv | Hinweis |
L3 — Regulatorische Listen
Regulatorische Listen. Gemeldet wird die Listung, nie die Pflicht: ob eine Pflicht entsteht, hängt an Richtung, Menge und Schwellen, die wir nicht kennen.
| Code | Befund | Schweregrad |
|---|---|---|
| L3.1 | In Anhang I zu VO 2023/956 gelistet (CBAM) | Hinweis |
| L3.2 | In Anhang XL zu VO 833/2014 gelistet (CHP) | Hinweis |
| L3.3 | Dual-Use-Prüfung ausgelöst noch nicht aktiv | Hinweis |
| L3.4 | Verbrauchsteuer-Prüfung ausgelöst | Hinweis |
| L3.5 | Waffen-/Sprengstoff-Genehmigungsprüfung ausgelöst | Hinweis |
| L3.6 | Als Drogenausgangsstoff gelistet | Hinweis |
| L3.7 | Als Explosivstoff-Grundstoff gelistet | Hinweis |
| L3.8 | Arzneimittel-Prüfung ausgelöst | Hinweis |
| L3.9 | Betäubungsmittel-Prüfung ausgelöst | Hinweis |
| L3.10 | Kernmaterial-/Strahlenschutz-Prüfung ausgelöst | Hinweis |
| L3.11 | Medizinprodukte-Prüfung ausgelöst (MDR/IVDR) | Hinweis |
Was der Schweregrad bedeutet
Kritisch heißt: mit dieser Nummer lässt sich nicht melden — sie fehlt, ist keine Endstufe oder existiert in der aktuellen Ausgabe nicht. Hinweis heißt: prüfenswert, aber nicht zwingend falsch. Ein „gültig“ gibt es als Befund nicht — gültig ist ein Artikel dann, wenn keine Prüfung etwas meldet.
Jeder Befund nennt seine Grundlage
Zu jedem Befund gehören der Datenstand (etwa „WA 2026, Revision …“) und bei Listen der Stand der Liste — siehe Datenquellen. Zollbox liefert einen begründeten Entscheidungsvorschlag; Rechtssicherheit gibt nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).