Gültig 2026 Stand: WA 2026
2523 29 00
Portlandzement, auch gefärbt (ausg. weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt)
Einreihung
- Position 2523
- Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt:
- Warennummer
- 2523 29 00
8 oder 11 Stellen?
Für die Ausfuhr und für Intrastat melden Sie die achtstellige Nummer 2523 29 00. Für die Einfuhr aus Drittländern gilt die elfstellige Codenummer: ihre ersten acht Stellen sind dieselben, die weiteren Stellen ergeben sich aus dem Elektronischen Zolltarif.
Zollsatz und Maßnahmen
Vertragsmäßiger Zollsatz laut Kombinierter Nomenklatur 2026: 1,7
Das ist der Ausgangswert der Nomenklatur, nicht der Zollsatz Ihrer Einfuhr: Präferenzen, Kontingente, Antidumping und Aussetzungen ändern ihn und stehen im TARIC. Maßnahmen zu 2523 29 00 im TARIC ansehen
Pflichten und Listen
- CBAM In Anhang I zur VO (EU) 2023/956 gelistet als „anderer Portlandzement“. Eine Pflicht entsteht erst bei Einfuhr aus einem Drittland und oberhalb von 50 t je Einführer und Jahr.
Stand der Listen: 2025-10-20 — siehe Datenquellen.
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