Gültig 2026 Stand: WA 2026
7307 29 80
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus nicht rostendem Stahl, nicht gegossen, (ausg. mit Gewinde, Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen sowie Flansche)
Einreihung
- Kapitel 73
- WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position 7307
- Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl:
- Warennummer
- 7307 29 80
8 oder 11 Stellen?
Für die Ausfuhr und für Intrastat melden Sie die achtstellige Nummer 7307 29 80. Für die Einfuhr aus Drittländern gilt die elfstellige Codenummer: ihre ersten acht Stellen sind dieselben, die weiteren Stellen ergeben sich aus dem Elektronischen Zolltarif.
Zollsatz und Maßnahmen
Vertragsmäßiger Zollsatz laut Kombinierter Nomenklatur 2026: 3,7
Das ist der Ausgangswert der Nomenklatur, nicht der Zollsatz Ihrer Einfuhr: Präferenzen, Kontingente, Antidumping und Aussetzungen ändern ihn und stehen im TARIC. Maßnahmen zu 7307 29 80 im TARIC ansehen
Pflichten und Listen
- CBAM In Anhang I zur VO (EU) 2023/956 gelistet als „Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl“. Eine Pflicht entsteht erst bei Einfuhr aus einem Drittland und oberhalb von 50 t je Einführer und Jahr.
Stand der Listen: 2025-10-20 — siehe Datenquellen.
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