Sanktionen auf Artikelebene: die CHP-Liste und Anhang XL
Für die Common High Priority Items führt Anhang XL zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014 besonders sensible Güter anhand sechsstelliger HS-Codes. Ein Treffer im Artikelstamm ist ein starkes Prüfsignal — und kann je nach Sachverhalt vertragliche Pflichten und Sorgfaltsanforderungen auslösen. Er ersetzt aber nicht die Prüfung der für die konkrete Transaktion einschlägigen Verbote.
Warum die Dual-Use-Liste hier nicht weiterhilft
Ein Gut, das nicht in der klassischen Dual-Use-Güterliste steht, ist sanktionsrechtlich nicht automatisch unproblematisch. Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthält eigene produktbezogene Beschränkungen und Pflichten, und sie greifen auch bei handelsüblichen Industriegütern — Kondensatoren, Steckverbindern, Wälzlagern, Messgeräten.
Anders als bei Dual-Use ist der Abgleich hier technisch sauber möglich: Anhang XL nennt Codes. Warum das bei Dual-Use gerade nicht geht, steht im Artikel Dual-Use: warum die Warennummer nur ein Anfangsverdacht ist.
Aufbau der Liste
Die CHP-Liste wurde von den Dienststellen der Europäischen Kommission in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der USA, Großbritanniens und Japans entwickelt. Sie umfasst 50 sechsstellige HS-Tariflinien und ist in Risikoklassen gegliedert, die teils in Untergruppen zerfallen.
| Tier | Warengruppe | HS-Codes (Auswahl) |
|---|---|---|
| 1 | Integrierte Schaltkreise, in russischen Waffensystemen identifiziert | 8542.31 – 8542.39 |
| 2 | Komponenten für drahtlose Kommunikation, Satellitennavigation, Kondensatoren | 8517.62, 8526.91, 8532.21, 8532.24, 8548.00 |
| 3.A | Diskrete Bauelemente: Steckverbinder, Dioden, Transistoren, Navigationsgeräte, Digitalkameras | 8471.50, 8504.40, 8517.69, 8525.89, 8529.10, 8536.69, 8536.90, 8541.10–8541.60 |
| 3.B | Mechanik und Optik: Kugel- und Rollenlager, optische Geräte, Teile für Luftfahrzeuge und Drohnen | 8482.10, 8482.20, 8482.30, 8482.50, 8807.30, 9013.10, 9013.80, 9014.20, 9014.80 |
| 4.A | Herstellungs- und Testausrüstung: Halbleiter- und Leiterplattenfertigung, Oszilloskope, Multimeter | 8471.80, 8486.10, 8486.20, 8486.40, 8534.00, 8543.20, 9027.50, 9030.20, 9030.32, 9030.39, 9030.82 |
| 4.B | CNC-Werkzeugmaschinen für die hochpräzise Metallbearbeitung und ihre Komponenten | 8457.10, 8458.11, 8458.91, 8459.61, 8466.93 |
Die Liste kann auf Basis neuer Erkenntnisse angepasst werden — ein einmaliges Screening veraltet also.
Was ein Treffer auslösen kann
Die medizinische Ausnahme greift anders
Die Sanktionsverordnung verbietet grundsätzlich Verkauf und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und von Gütern zur militärisch-technologischen Stärkung nach Russland. Für medizinische oder pharmazeutische Zwecke kann bei nicht in Anhang XL gelisteten Gütern unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Ausnahme greifen, verbunden mit Deklarations- und Meldepflichten. Ist das Gut in Anhang XL gelistet, greift diese automatische Ausnahme nicht — dann kommt eine behördliche Genehmigung in Betracht. Unabhängige Genehmigungspflichten nach der EU-Dual-Use-Verordnung bleiben davon unberührt.
Vertragspflichten und Risikomanagement
- „No re-export to Russia" (Art. 12g). Bei einschlägigen Verträgen mit Partnern in Drittländern — mit den vorgesehenen Ausnahmen für Partnerländer nach Anhang VIII — ist eine Klausel zu vereinbaren, die Wiederausfuhr nach Russland und zur Verwendung in Russland untersagt.
- Dokumentierte Risikobewertung (Art. 12gb). Seit dem 26. Dezember 2024 ist bei Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr entsprechender Güter eine fortlaufende Bewertung des Umgehungsrisikos samt Minderungsmaßnahmen vorzusehen — auch für kontrollierte ausländische Tochtergesellschaften. Seit 2025 erfasst die Vorschrift zusätzlich bestimmte Güter des Anhangs XLVIII, darunter die KN-Codes 8502 20 und 8536 50.
- Geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse (Art. 12ga). Bei einschlägigen Verträgen sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Nutzung für Russland beziehungsweise zur Verwendung in Russland untersagen.
Der Treffer ist ein Teil der Prüfung, nicht die Prüfung
Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission gehören zur Sorgfaltsprüfung außerdem die beteiligten Geschäftspartner, der tatsächliche Endverwender, das Bestimmungsland, der logistische Lieferweg und auffällige Transaktionsmuster. Das Produkt ist nur eine von mehreren Dimensionen.
HS-6 gegen KN-8: der technische Knackpunkt
Im Artikelstamm steht in aller Regel die achtstellige KN-Warennummer. Anhang XL arbeitet auf der sechsstelligen HS-Ebene. Ein direkter Gleichheitsvergleich findet deshalb nichts — verglichen werden muss das sechsstellige Präfix.
Zollbox nimmt Ihnen diesen Schritt ab: Der Abgleich läuft als Präfixsuche, ein Artikel mit 8542 31 00 trifft den Listeneintrag 8542.31 automatisch. Sie müssen im Export nichts kürzen.
Eine Ausnahme gibt es, und sie ist beabsichtigt: Nummern, die weder acht noch elf Stellen haben, werden von der Stufe L3 gar nicht erst nachgeschlagen. Eine um eine Stelle verrutschte Nummer trifft nämlich nicht daneben, sondern in ein fremdes Kapitel — und ein Sanktionshinweis auf der falschen Ware ist schlimmer als keiner. In solchen Zeilen meldet stattdessen L0.4, dass die führende Null fehlt.
Was Zollbox meldet — und wo die Grenze liegt
Bei einem Treffer erzeugt Zollbox den Befund L3.2. Der Text nennt den Eintrag, unter dem die Listung zustande kommt, und sagt dazu, dass eine Beschränkung von der Richtung abhängt. Fehlt das Ursprungsland im Artikelstamm, wird der Hinweis nicht unterdrückt, sondern als richtungsmäßig unbestimmt gekennzeichnet.
Gelistet ist nicht verboten.
Zollbox zeigt die Listung, nicht die Rechtsfolge. Ob aus ihr eine Beschränkung wird, entscheidet die konkrete Transaktion.
Kein Screening von Geschäftspartnern.
Zollbox prüft Waren, nicht Personen oder Unternehmen. Der Abgleich von Kunden, Lieferanten und Endverwendern gegen Sanktionslisten gehört bewusst nicht zum Leistungsumfang — das ist ein anderer Gegenstand mit eigenem Haftungsprofil.
Kein Ersatz für die Sorgfaltsprüfung.
Endverwendung, Lieferweg und Red Flags stehen in keinem Artikelstamm. Zollbox liefert den produktbezogenen Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis.
Artikelstamm auf produktbezogene Sanktionshinweise prüfen
Zollbox prüft vorhandene Warennummern gegen den aktuellen amtlichen Datenstand und macht Treffer auf der HS-6-Ebene des Anhangs XL sichtbar.
Artikelstamm kostenlos prüfen Ohne Anmeldung · Keine Zahlungsdaten · Drei Spalten genügen
Primärquellen
- EUR-Lex — Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates, konsolidierte Fassung, Anhang XL
- Europäische Kommission — List of Common High Priority Items
- Europäische Kommission — Guidance on due diligence concerning Russia sanctions
- Europäische Kommission — FAQs zur „No re-export to Russia"-Klausel (Art. 12g) und zu Umgehung und Sorgfaltspflichten
- Global Export Control Coalition — Preventing Russian Export Control and Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry
Stand des Artikels: 03.09.2026 · geprüft gegen WA 2026 · Stand der CHP-Liste: siehe Datenquellen und Stände.