8471 Zollbox

Gültig 2026 Stand: WA 2026

1806 10 90

Kakaopulver mit Zusatz von Zucker od. anderen Süßmitteln, mit e. Gehalt an Saccharose (einschl. Invertzucker, als Saccharose berechnet) od. Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80GHT od. mehr

Einreihung

Kapitel 18
KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
Position 1806
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:
Warennummer
1806 10 90

8 oder 11 Stellen?

Für die Ausfuhr und für Intrastat melden Sie die achtstellige Nummer 1806 10 90. Für die Einfuhr aus Drittländern gilt die elfstellige Codenummer: ihre ersten acht Stellen sind dieselben, die weiteren Stellen ergeben sich aus dem Elektronischen Zolltarif.

Zollsatz und Maßnahmen

Vertragsmäßiger Zollsatz laut Kombinierter Nomenklatur 2026: 8 + 41,9 €/100 kg/net (18)

Das ist der Ausgangswert der Nomenklatur, nicht der Zollsatz Ihrer Einfuhr: Präferenzen, Kontingente, Antidumping und Aussetzungen ändern ihn und stehen im TARIC. Maßnahmen zu 1806 10 90 im TARIC ansehen

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