Gültig 2026 Stand: WA 2026
7307 93 19
Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen, aus Eisen od. Stahl, mit einem größten äuß. Durchmesser von 609,6mm od. weniger, für Rohre (ausg. gegossen od. aus nicht rostendem Stahl, sowie Bogen und Winkel)
Einreihung
- Kapitel 73
- WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position 7307
- Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl:
- Warennummer
- 7307 93 19
8 oder 11 Stellen?
Für die Ausfuhr und für Intrastat melden Sie die achtstellige Nummer 7307 93 19. Für die Einfuhr aus Drittländern gilt die elfstellige Codenummer: ihre ersten acht Stellen sind dieselben, die weiteren Stellen ergeben sich aus dem Elektronischen Zolltarif.
Zollsatz und Maßnahmen
Vertragsmäßiger Zollsatz laut Kombinierter Nomenklatur 2026: 3,7
Das ist der Ausgangswert der Nomenklatur, nicht der Zollsatz Ihrer Einfuhr: Präferenzen, Kontingente, Antidumping und Aussetzungen ändern ihn und stehen im TARIC. Maßnahmen zu 7307 93 19 im TARIC ansehen
Pflichten und Listen
- CBAM In Anhang I zur VO (EU) 2023/956 gelistet als „Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl“. Eine Pflicht entsteht erst bei Einfuhr aus einem Drittland und oberhalb von 50 t je Einführer und Jahr.
Stand der Listen: 2025-10-20 — siehe Datenquellen.
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