HS, KN, TARIC und EZT: welche Nummer gilt wofür?
Das Harmonisierte System bildet mit sechs Stellen die international harmonisierte Grundlage. Die EU erweitert sie über die achtstellige Kombinierte Nomenklatur zum zehnstelligen TARIC-Code, bei der Einfuhr nach Deutschland kann eine elfstellige Codenummer hinzukommen. Der Elektronische Zolltarif ist dabei keine weitere Stufe, sondern die deutsche Anwendung, die TARIC-Daten und nationale Ergänzungen zusammenführt.
Wie viele Stellen welches Verfahren verlangt, steht im Artikel 8 oder 11 Stellen? — hier geht es um die Systeme dahinter: wer die Nummern macht, was jede Ebene leistet und was davon in den Artikelstamm gehört.
Die Hierarchie — und was daneben steht
| Ebene | Stellen | Zweck | Herausgeber |
|---|---|---|---|
| Harmonisiertes System (HS) | 6 | weltweit harmonisierte Warenklassifizierung und Handelsstatistik | Weltzollorganisation (WCO) |
| Kombinierte Nomenklatur (KN) | 8 | Außenhandelsstatistik der EU und Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs | Europäische Union |
| TARIC | 10 | zolltarifliche und handelspolitische Maßnahmen der EU | Europäische Kommission |
| Deutsche Einfuhr-Codenummer | bis 11 | nationale Ergänzung für die Einfuhrabwicklung | Deutsche Zollverwaltung |
| EZT | — | Auskunfts- und Tarifanwendung auf Basis des TARIC, ergänzt um nationale Vorschriften | Deutsche Zollverwaltung |
Der EZT hat in dieser Tabelle bewusst keine Stellenzahl: Er ist keine Nummernstufe, sondern das Werkzeug, in dem die Stufen abgefragt werden.
Die Stellenlogik im Einzelnen
| Stellen | Bezeichnung | Ebene / Herkunft |
|---|---|---|
| 1–2 | Kapitel | Harmonisiertes System (WCO) |
| 1–4 | Position | Harmonisiertes System (WCO) |
| 1–6 | Unterposition | Harmonisiertes System (WCO) |
| 7–8 | KN-Unterposition | Kombinierte Nomenklatur (EU) |
| 9–10 | TARIC-Unterposition | Integrierter Tarif der EU — unionsrechtliche Maßnahmen |
| 11 | nationale Stelle | Deutschland — etwa Umsatzsteuersätze, nationale Verbote und Beschränkungen |
Gibt es für eine Ware keine spezifische EU-Unterteilung, werden die Stellen 9 und 10 mit 00 aufgefüllt.
Daneben — und das ist der Punkt, an dem viele Datenmodelle brechen — existieren vierstellige TARIC-Zusatzcodes. Sie kommen ins Spiel, wenn eine Maßnahme feiner unterscheidet als die Nummer selbst, etwa bei Antidumpingregelungen, die an konkrete Hersteller gebunden sind. Ein Zusatzcode ist kein Anhängsel, das den zehnstelligen Code zu einer festen 14- oder 15-stelligen Nummer verlängert; er ist eine eigene Angabe.
Die drei Systeme
Harmonisiertes System (HS) — die globale Basis
Verwaltet von der Weltzollorganisation, strukturiert über 5.000 Warengruppen in sechs Stellen. Mehr als 200 Länder und Wirtschaftsräume nutzen es als Fundament ihrer nationalen Tarife; über 98 % des Welthandels werden danach eingereiht. Ein Bauteil trägt in Deutschland dieselbe Basisnummer wie in den USA oder China.
Überarbeitet wird das HS in einem mehrjährigen Zyklus. Derzeit gilt HS 2022; die nächste Fassung HS 2028 tritt zum 1. Januar 2028 in Kraft. Wer heute Stammdatenprozesse baut, sollte diesen Termin kennen — er trifft nicht einzelne Nummern, sondern die Struktur.
Kombinierte Nomenklatur (KN) — der EU-Standard
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87. Die ersten sechs Stellen entsprechen exakt dem HS, die siebte und achte bilden die EU-Unterpositionen. Die KN dient der Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und der Außenhandelsstatistik für Intra- und Extrahandel.
Für die Stammdatenpflege zählt vor allem: Die KN wird jährlich zum 1. Januar aktualisiert — Nummern können entfallen, aufgeteilt oder zusammengeführt werden. Bei der Ausfuhr wird in Deutschland grundsätzlich auf der achtstelligen Warennummer gearbeitet; sie entspricht auf dieser Ebene der Warennummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
TARIC — Nomenklatur trifft Maßnahme
Der TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) ist eine mehrsprachige Datenbank der Europäischen Kommission. Während die KN die Ware beschreibt, verbindet der TARIC sie mit den konkret anzuwendenden Maßnahmen:
- Drittlandszollsätze und Zollpräferenzen
- autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente
- Antidumping- und Ausgleichszölle
- Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie Embargos
- Beschränkungen, Überwachungsmaßnahmen und Dokumentenanforderungen
Die Daten werden laufend aktualisiert und an die nationalen Zollverwaltungen übermittelt. Nationale Steuern enthält der TARIC nicht — weder deutsche Einfuhrumsatzsteuer noch Verbrauchsteuersätze.
Der EZT: die deutsche Anwendung, nicht die nächste Stufe
Der Elektronische Zolltarif basiert auf den europäischen TARIC-Daten und ergänzt sie um nationale Vorschriften und Informationen — genau das, was dem TARIC fehlt: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, nationale Hinweise.
- Einfuhr. Die Recherche kann bis zur vollständigen elfstelligen deutschen Codenummer reichen; für die Zollanmeldung kann diese erforderlich sein.
- Ausfuhr. Grundsätzlich wird auf der achtstelligen Warennummer gearbeitet; je nach Maßnahme können weitere Angaben hinzukommen.
- Endlinie prüfen. Eine im EZT angezeigte elfstellige Nummer ist nicht automatisch die abschließende Codenummer. Für die Anmeldung ist zu prüfen, ob die Position als Endlinie gekennzeichnet ist.
Kurz: TARIC und EZT sind nicht dasselbe. Der TARIC ist die EU-weite Datenbasis, der EZT macht sie in Deutschland mit nationalen Ergänzungen nutzbar.
Praxisbeispiel: von der Ware zum Code
Am Kakaopulver aus Kapitel 18 zeigt sich die zunehmende Spezifizierung — jeder Schritt entspricht dem amtlichen Datenstand:
- 18 — Kapitel (HS): Kakao und Zubereitungen aus Kakao
- 1806 — Position (HS): Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- 1806 10 — Unterposition (HS): Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 1806 10 15 — KN-Unterposition (EU): keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose von weniger als 5 GHT
Ab hier übernehmen TARIC und nationale Stelle: Sie beschreiben nicht mehr die Ware, sondern die Maßnahmen, die auf sie wirken. Welche zehn- oder elfstellige Endlinie im Einzelfall gilt, gehört im aktuellen TARIC beziehungsweise EZT nachgesehen — ein schematisch mit Nullen aufgefüllter Code ist kein Ersatz für die Recherche.
Was gehört in den Artikelstamm?
Im ERP werden beide Ebenen gebraucht: die achtstellige Warennummer für Ausfuhr, Statistik und Intrastat — und für Importeure die elfstellige Codenummer, ohne die eine Einfuhrzollanmeldung in ATLAS scheitert. Weil die KN jährlich wechselt, gilt für beide dasselbe: entscheidend ist der für den Meldezeitraum gültige amtliche Stand. Was bei entfallenen Nummern zu tun ist, zeigen die Prüfungen L1.2 und L1.3.
⚠️ Prüfen Sie vorher die Feldlänge. Nicht jedes Standardfeld nimmt elf Stellen auf: In Sage 100 etwa ist KHKArtikel.Warennummer als varchar(10) angelegt und in der Datenbankdokumentation schlicht mit „Intrastat" beschrieben — für die achtstellige Warennummer gedacht, nicht für die Codenummer. Wer beide Ebenen führen will, braucht dafür in aller Regel ein zusätzliches Feld.
Vier Punkte für die Pflege
- Begriffe nicht gleichsetzen. HS-6, KN-8, TARIC-10 und Codenummer erfüllen verschiedene Aufgaben; „Zolltarifnummer" ist im Alltag ein Sammelbegriff für alle vier.
- Wissen, welche Ebene gespeichert ist. Und für welchen Prozess sie verwendet wird.
- Den Jahreswechsel einplanen. Die KN ändert sich zum 1. Januar; verwendete Nummern gehören gegen den neuen Stand geprüft.
- Korrelationen fachlich bewerten. Eine eindeutige automatische Nachfolgenummer gibt es nicht in jedem Fall.
Qualitätssicherung im Bestand — und ihre Grenzen
Für große Artikelbestände ist die manuelle Prüfung jedes Codes zum Jahreswechsel kaum leistbar. Zollbox gleicht vorhandene Warennummern auf der für den Artikelstamm relevanten KN-Ebene systematisch mit dem aktuellen amtlichen Datenstand ab, erkennt formale und nomenklatorische Auffälligkeiten und macht amtliche Korrelationen sichtbar. Weitergehende Prüfungen auf HS-, TARIC- oder nationaler Ebene können sich daraus ergeben — sie sind Sache des Zollprozesses.
Eine automatische zolltarifliche Neueinreihung führt Zollbox nicht durch und ersetzt keine Zollberatung; Rechtssicherheit für einen konkret beschriebenen Sachverhalt gibt nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
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Primärquellen
- EUR-Lex — Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
- Europäische Kommission — Kombinierte Nomenklatur und TARIC (Taxation and Customs Union)
- World Customs Organization (WCO) — What is the Harmonized System (HS)?
- Deutsche Zollverwaltung — Elektronischer Zolltarif (EZT-online) und Benutzerhandbuch EZT-Online
- Statistisches Bundesamt (Destatis) — Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Stand des Artikels: 03.09.2026 · geprüft gegen WA 2026.